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Dienstag, 25. März 2014

Akt der Genugtuung – die Buße

„Nach dem eigentlichen Bußakt folgt noch der Akt der Genugtuung. Dieser ist erforderlich, da durch die Absolution zwar die Sünde vergeben ist, das begangene Unrecht jedoch noch nicht wiedergutgemacht wurde. Auch die Beziehung zu Gott ist durch ebendieses Unrecht  noch nicht wieder hergestellt.

Der Priester legt dem Pönitenten deshalb eine Buße auf, durch welche der letzte Akt des eigentlichen Bußsakramentes eingeleitet wird. Die Buße kann dabei auf unterschiedliche Art erfolgen: im Gebet, in einer Gabe, in Werken der Barmherzigkeit, im Dienst am Nächsten, im freiwilligen Verzicht, im Opferbringen und vor allem in der geduldigen Annahme des Kreuzes, das wir zu tragen haben.“

(Christoph Münch: Buße und Eucharistie-Die Untrennbarkeit zweier Sakramente, UVK 1, 2014)


Montag, 24. März 2014

Die neue Chronik der Trappisten-Abtei Mariawald

Eigentlich sollte bereits vor einigen Jahren, anlässlich des 500jährigen Jubiläums der Abtei, eine Chronik veröffentlicht werden. Damals scheiterte es an einigen Bildrechten, die noch nicht zur Verfügung standen. Nun endlich ist es gelungen eine Chronik vorzulegen, die auf 260 Seiten Informationen und Einblicke in ein verborgenes Leben gewährt.


Die neue Chronik von Mariawald kostet 24,95 Euro.
Hier kann man das Buch bestellen:
Buchladen der Abtei
Tel. 02446/950629 (11 bis 18 Uhr)
www.shop-mariawald.de
Abtei Mariawald

Viele Informationen über Mariawald gibt es auch HIER und HIER.




Aus Zeitungsberichten des Journalisten Christoph Hahn
in der Aachener Zeitung und im Kölner Stadtanzeiger (EU).



Zuspruch vor der Lossprechung

Im Bußsakrament soll der Pönitent (durch den Priester) „eine Hilfe erhalten, unser Gewissen zu bilden, gegen unsere bösen Neigungen anzukämpfen, uns von Christus heilen zu lassen und im geistigen Leben zu wachsen.“

(Christoph Münch: Buße und Eucharistie-Die Untrennbarkeit zweier Sakramente, UVK 1, 2014)


Sonntag, 23. März 2014

Bekenntnis und Reue

„Die Reue des Pönitenten über die begangenen Sünden genügt jedoch nicht, um im Sakrament die tatsächliche Befreiung von der Sünde zu erlangen.“

„Unabdingbar ist zusätzlich das Bekenntnis aller begangenen Sünden vor dem Priester.“

[...] „Da aber die Beichtpraxis (...) gegen Null tendiert, während gleichzeitig der Eucharistieempfang in der Heiligen Messe zur Selbstverständlichkeit geworden ist, kann davon ausgegangen werden, dass ein Großteil der regelmäßig kommunizierenden Katholiken und vermutlich fast alle Gelegenheitsbesucher der Heiligen Messe nicht nur gegen die katholische Lehre verstoßen, sondern in jedem unbedachten und unwürdigen Empfang des Leibes Christi eine weitere Sünde begehen.“

(Christoph Münch: Buße und Eucharistie-Die Untrennbarkeit zweier Sakramente, UVK 1, 2014)


Samstag, 22. März 2014

Glaubenspraxis und Lebensführung

Zur liturgischen Glaubenspraxis gehören im weitesten Sinne „auch alle außerhalb des Kirchenraums gesprochenen Gebete des einzelnen Gläubigen.“ Ein Merkmal dafür ist das „klare Bewusstsein über die Diskrepanz zwischen der Heiligkeit Gottes und der Sündhaftigkeit des Menschen. Dass beispielsweise die Mundkommunion als einzig angemessene Form des Kommunionempfangs zugunsten der Handkommunion fast in Vergessenheit geraten ist, kann als Ausdruck einer Schieflage gewertet werden,, welche aus dem fehlenden Bewußtsein großer Teile der katholischen Bevölkerung der Gegenwart über die eigentliche Stellung des Menschen gegenüber Gott resultiert.“

Auch die christliche Lebensführung, die sich mit dem Begriff Frömmigkeit bezeichnen lässt, ist völlig aus der Mode gekommen.

(Christoph Münch: Buße und Eucharistie-Die Untrennbarkeit zweier Sakramente, UVK 1, 2014)