„Die Reue des Pönitenten
über die begangenen Sünden genügt jedoch nicht, um im Sakrament die
tatsächliche Befreiung von der Sünde zu erlangen.“
„Unabdingbar ist
zusätzlich das Bekenntnis aller begangenen Sünden vor dem Priester.“
[...] „Da aber die
Beichtpraxis (...) gegen Null tendiert, während gleichzeitig der
Eucharistieempfang in der Heiligen Messe zur Selbstverständlichkeit geworden
ist, kann davon ausgegangen werden, dass ein Großteil der regelmäßig
kommunizierenden Katholiken und vermutlich fast alle Gelegenheitsbesucher der
Heiligen Messe nicht nur gegen die katholische Lehre verstoßen, sondern in
jedem unbedachten und unwürdigen Empfang des Leibes Christi eine weitere Sünde begehen.“
(Christoph Münch: Buße und
Eucharistie-Die Untrennbarkeit zweier Sakramente, UVK 1, 2014)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen