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Sonntag, 23. März 2014

Bekenntnis und Reue

„Die Reue des Pönitenten über die begangenen Sünden genügt jedoch nicht, um im Sakrament die tatsächliche Befreiung von der Sünde zu erlangen.“

„Unabdingbar ist zusätzlich das Bekenntnis aller begangenen Sünden vor dem Priester.“

[...] „Da aber die Beichtpraxis (...) gegen Null tendiert, während gleichzeitig der Eucharistieempfang in der Heiligen Messe zur Selbstverständlichkeit geworden ist, kann davon ausgegangen werden, dass ein Großteil der regelmäßig kommunizierenden Katholiken und vermutlich fast alle Gelegenheitsbesucher der Heiligen Messe nicht nur gegen die katholische Lehre verstoßen, sondern in jedem unbedachten und unwürdigen Empfang des Leibes Christi eine weitere Sünde begehen.“

(Christoph Münch: Buße und Eucharistie-Die Untrennbarkeit zweier Sakramente, UVK 1, 2014)


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