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Dienstag, 25. März 2014

Akt der Genugtuung – die Buße

„Nach dem eigentlichen Bußakt folgt noch der Akt der Genugtuung. Dieser ist erforderlich, da durch die Absolution zwar die Sünde vergeben ist, das begangene Unrecht jedoch noch nicht wiedergutgemacht wurde. Auch die Beziehung zu Gott ist durch ebendieses Unrecht  noch nicht wieder hergestellt.

Der Priester legt dem Pönitenten deshalb eine Buße auf, durch welche der letzte Akt des eigentlichen Bußsakramentes eingeleitet wird. Die Buße kann dabei auf unterschiedliche Art erfolgen: im Gebet, in einer Gabe, in Werken der Barmherzigkeit, im Dienst am Nächsten, im freiwilligen Verzicht, im Opferbringen und vor allem in der geduldigen Annahme des Kreuzes, das wir zu tragen haben.“

(Christoph Münch: Buße und Eucharistie-Die Untrennbarkeit zweier Sakramente, UVK 1, 2014)


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