„Nach dem eigentlichen
Bußakt folgt noch der Akt der Genugtuung. Dieser ist erforderlich, da durch die
Absolution zwar die Sünde vergeben ist, das begangene Unrecht jedoch noch nicht
wiedergutgemacht wurde. Auch die Beziehung zu Gott ist durch ebendieses
Unrecht noch nicht wieder hergestellt.
Der Priester legt dem
Pönitenten deshalb eine Buße auf, durch welche der letzte Akt des eigentlichen
Bußsakramentes eingeleitet wird. Die Buße kann dabei auf unterschiedliche Art
erfolgen: im Gebet, in einer Gabe, in Werken der Barmherzigkeit, im Dienst am
Nächsten, im freiwilligen Verzicht, im Opferbringen und vor allem in der
geduldigen Annahme des Kreuzes, das wir zu tragen haben.“
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