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Dienstag, 8. März 2016

Zu den christlichen Bußwerkzeugen (7/8) – Bußriten Kranker und Sterbender

Diesen um Buße Nachsuchenden wird, bis in das MA hinein, das Cilicium aus praktischen Gründen nicht übergezogen, sondern überreicht. Zugleich wird es üblich, den kranken Poenitenten in der Kirche auf ein Cilicium zu legen und mit Asche zu bestreuen. Hierdurch verbindet sich der Bußritus mit einer von einer Anzahl Heiliger berichteten Sterbesitte. 

So starb Hilarius in der ‚tunica cilicina‘. Josaphat bestattete seinen Vater anstatt mit Königsgewändern ‚in poenitentiae vestimentis‘, also in einem Cilicium. Der von Häretikern tödlich verletzte Bischof von Tournay, Eleutherius (Anf. 6. Jh.), läßt sich als Sterbebett eine Ziegenhaarmatte (stratus cilicinus) hinbreiten. Auf Grund solcher Vorbilder bestimmt die Regel des Klosters Farfa v. J. 1009 generell, dass Sterbende auf ein mit Asche bestreutes Cilicium zu legen sind; denn der Sohn eines Christen darf nur ‚in cinere et cilicio‘ sterben, wie wir es schon an vielen Beispielen von Heiligen erlebt haben.

(Vgl.: H. Dannheimer, B. Probst OSB; Bussgürtel oder ärztliche Bandage? Zum christlichen Bussbrauchtum in Mittelalter und Neuzeit. – In Germania Monastica 126/2015, 147ff)


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