In einem Schreiben des 1. Vorsitzender von „Kritische Aufklärung über Organtransplantation e.V.“ – „KAO e.V.“ Dr. Martin Stahnke informiert er über eine kaum vorstellbare Begebenheit:
Im Rahmen einer Gerichtsverhandlung vor dem Landgericht
Mainz wurde ein Vergleich geschlossen. Die Angehörigen müssen nun 10.000 € in
Raten für die Behandlung ihres „toten“ Verwandten zahlen. Das Gericht wirkte
mäßigend auf die ursprüngliche Forderung des Klinikum Worms von ca. 27.000 €
ein.
Der Patient - versichert bei der SBK Mannheim - war nach
einer Wiederbelebung mit Hirnödem auf einer Intensivstation behandelt worden.
Eine Organspende lehnten die Angehörigen ab.
Trotzdem wurde der Patient an die Deutsche Stiftung
Organtransplantation gemeldet und ohne ihr Wissen eine Hirntoddiagnostik
durchgeführt. Dazu wurde keine Zustimmung eingeholt.
„Das wäre unseres Erachtens aber unbedingt notwendig
gewesen, da zumindest der dazu nötige Apnoetest (Atemstillstandstest) als
gefährlich angesehen wird. Selbst die Deutsche Stiftung Organtransplantation
spricht von einer „möglichen Gefährdung des Patienten“. Auch berief man sich
laut Hirntodprotokoll auf eine Dopplersonographieuntersuchung der
hirnversorgenden Gefäße, ohne dass diese in den Akten dokumentiert worden war.
Wie so viele, waren die Angehörigen zum Zeitpunkt des
Sterbens ihres Verwandten völlig unaufgeklärt, was die „Diagnose Hirntod“
bedeutet. Sie erlebten den Patienten als schwerkrank, aber lebend, was er ja
auch war. Täglich wurde von kleinen Fortschritten berichtet. Die Angehörigen
sahen immer wieder, dass ihr Verwandter
auf ihre Anwesenheit reagierte. Dann wurde ihnen plötzlich eröffnet, dass eine
positive Hirntoddiagnostik durchgeführt und der Totenschein ausgefüllt worden sei und dass die Geräte jetzt
„abgestellt“ würden. Von dieser Situation völlig überrumpelt, wehrten sie sich
gegen die Einstellung der Therapie und unterschrieben unter diesem Druck ein
Schriftstück, in dem ihnen - quasi als Sanktion - die Behandlungskosten ab dem
Zeitpunkt der Hirntod-Diagnose
aufgebürdet wurden.“
Nach dieser Gerichtsverhandlung, die die offenbaren Mängel
bei der Aufklärung der Angehörigen und bei der Diagnosestellung des Hirntodes
bei Herrn Lippke schlicht ausgeklammert hat, verfestigt sich der Eindruck, dass
es im Sinne der Organgewinnung gleichgültig ist, ob die Hirntoddiagnostik
regelkonform durchgeführt wird; sonst hätte das Gericht den Angehörigen nicht
solche Summen auferlegen können.
Der Verein KAO e.V. (Kritische Aufklärung über
Organtransplantation e.V.) rät allen Mitgliedern, wie auch auf deren „Nicht-Organspender-Ausweis“
angegeben, dieser Diagnostik zu widersprechen. Sie ist für eine
intensivmedizinische Behandlung oder einen Behandlungsabbruch nicht notwendig.
Zum Schluss bittet der Verein KAO e.V. um Spenden für die
Familie des Verstorbenen, damit diese den Schuldenberg (mit Anwalts- und
Gerichtskosten häuft sich der Betrag auf weit über 20.000€ auf) abtragen kann. –
„Auch vermeintlich kleine Spenden sind willkommen, soll es doch unsere
Solidarität mit den Hinterbliebenen bezeugen“.
Siehe auch:
und
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