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Dienstag, 1. März 2016

Angehörige sollen Behandlungskosten eines „Hirntoten“ zahlen

Angehörige müssen sich an den Behandlungskosten eines „Hirntoten“ beteiligen. 

In einem Schreiben des 1. Vorsitzender von „Kritische Aufklärung über Organtransplantation e.V.“ – „KAO e.V.“ Dr. Martin Stahnke informiert er über eine kaum vorstellbare Begebenheit:

Im Rahmen einer Gerichtsverhandlung vor dem Landgericht Mainz wurde ein Vergleich geschlossen. Die Angehörigen müssen nun 10.000 € in Raten für die Behandlung ihres „toten“ Verwandten zahlen. Das Gericht wirkte mäßigend auf die ursprüngliche Forderung des Klinikum Worms von ca. 27.000 € ein.

Der Patient - versichert bei der SBK Mannheim - war nach einer Wiederbelebung mit Hirnödem auf einer Intensivstation behandelt worden. Eine Organspende lehnten die Angehörigen ab.

Trotzdem wurde der Patient an die Deutsche Stiftung Organtransplantation gemeldet und ohne ihr Wissen eine Hirntoddiagnostik durchgeführt. Dazu wurde keine Zustimmung eingeholt.

„Das wäre unseres Erachtens aber unbedingt notwendig gewesen, da zumindest der dazu nötige Apnoetest (Atemstillstandstest) als gefährlich angesehen wird. Selbst die Deutsche Stiftung Organtransplantation spricht von einer „möglichen Gefährdung des Patienten“. Auch berief man sich laut Hirntodprotokoll auf eine Dopplersonographieuntersuchung der hirnversorgenden Gefäße, ohne dass diese in den Akten dokumentiert worden war.

Wie so viele, waren die Angehörigen zum Zeitpunkt des Sterbens ihres Verwandten völlig unaufgeklärt, was die „Diagnose Hirntod“ bedeutet. Sie erlebten den Patienten als schwerkrank, aber lebend, was er ja auch war. Täglich wurde von kleinen Fortschritten berichtet. Die Angehörigen sahen immer wieder, dass  ihr Verwandter auf ihre Anwesenheit reagierte. Dann wurde ihnen plötzlich eröffnet, dass eine positive Hirntoddiagnostik durchgeführt und der Totenschein ausgefüllt  worden sei und dass die Geräte jetzt „abgestellt“ würden. Von dieser Situation völlig überrumpelt, wehrten sie sich gegen die Einstellung der Therapie und unterschrieben unter diesem Druck ein Schriftstück, in dem ihnen - quasi als Sanktion - die Behandlungskosten ab dem Zeitpunkt der  Hirntod-Diagnose aufgebürdet wurden.

Nach dieser Gerichtsverhandlung, die die offenbaren Mängel bei der Aufklärung der Angehörigen und bei der Diagnosestellung des Hirntodes bei Herrn Lippke schlicht ausgeklammert hat, verfestigt sich der Eindruck, dass es im Sinne der Organgewinnung gleichgültig ist, ob die Hirntoddiagnostik regelkonform durchgeführt wird; sonst hätte das Gericht den Angehörigen nicht solche Summen auferlegen können.

Der Verein KAO e.V. (Kritische Aufklärung über Organtransplantation e.V.) rät allen Mitgliedern, wie auch auf deren „Nicht-Organspender-Ausweis“ angegeben, dieser Diagnostik zu widersprechen. Sie ist für eine intensivmedizinische Behandlung oder einen Behandlungsabbruch nicht notwendig.

Zum Schluss bittet der Verein KAO e.V. um Spenden für die Familie des Verstorbenen, damit diese den Schuldenberg (mit Anwalts- und Gerichtskosten häuft sich der Betrag auf weit über 20.000€ auf) abtragen kann. – „Auch vermeintlich kleine Spenden sind willkommen, soll es doch unsere Solidarität mit den Hinterbliebenen bezeugen“.


Siehe auch:
und

                                                                                                                                            

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