„Es wäre unklug, wenn durch übermäßige körperliche Arbeit
der Geist zu sehr ermüden würde und die Gesundheit Schaden leiden müsste.
Dagegen ist ein geringes Maß körperlicher Bewegung zur
Förderung des geistlichen und des leiblichen Wohlseins allen insgesamt
nützlich, auch solchen, die sich geistigen Arbeiten zu widmen haben.
Man soll nämlich diese geistige Tätigkeit durch äußere
Beschäftigung unterbrechen. Man darf sie auch weder zu anhaltend fortsetzen, noch
in unbesonnener Weise unternehmen.“
(aus: Summarium der Konstitutionen des hl. Ignatius. XLVII.)
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