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Donnerstag, 7. April 2016

Körperliche Arbeiten

Dies gilt heute sicher auch für Sporttreibende:

„Es wäre unklug, wenn durch übermäßige körperliche Arbeit der Geist zu sehr ermüden würde und die Gesundheit Schaden leiden müsste.
Dagegen ist ein geringes Maß körperlicher Bewegung zur Förderung des geistlichen und des leiblichen Wohlseins allen insgesamt nützlich, auch solchen, die sich geistigen Arbeiten zu widmen haben.
Man soll nämlich diese geistige Tätigkeit durch äußere Beschäftigung unterbrechen. Man darf sie auch weder zu anhaltend fortsetzen, noch in unbesonnener Weise unternehmen.“

(aus: Summarium der Konstitutionen des hl. Ignatius. XLVII.)


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