Auch heute geht es um eine
ganz entscheidende Sache. Es handelt sich um den alten, hinterlistigen Feind
und sein vom Stolz aufgeblasenes Heer, das gedemütigt werden soll. Es geht um
die Freiheit der Kirche und ihres Oberhauptes, die erkämpft werden muß. Es geht
sogar um die Sicherung und Erhaltung all der Bollwerke und Stellungen, auf die
das Wohl und Wehe der menschlichen Gemeinschaft gestellt ist. Muß es da nicht
unsere Sorge sein, in dieser für die Kirche so schwierigen Zeit ganz besonders
das Rosenkranzgebet zu einer lieben und frommen Gewohnheit zu machen? Der
Vorzug dieses Gebetes besteht gerade darin, daß echte Frömmigkeit geweckt wird
in der Betrachtung aller Heilsgeheimnisse.
Ein anderer Gesichtspunkt,
der Italien betrifft, kommt noch hinzu und zeigt die beosondere Notwendigkeit
des Rosenkranzgebetes und den besonderen Schutz der mächtigen Jungfrau. Eine
ganz und gar unerwartete Heimsuchung steht uns bevor. Vielleicht hat sie uns
schon erreicht. Wir denken an jene Seuche, die wir auf Asien beschränkt
glaubten, die aber nun nach Gottes Zulassung ihre Grenzen überschritten hat, in
manchen Häfen Frankreichs auftauchte und von dort aus auf das benachbarte
Italien übergehen kann. Ist das nicht ein Grund, daß wir jetzt erst recht
unsere Zuflucht zu Maria nehmen? Mit Recht nennt die Kirche sie die Heil- und
Hilfebringende, unseren Schutz und Schirm. Sie möge unser Flehen gnädig erhören
und uns die heißersehnte Hilfe gnädig bringen, auf daß weit von uns weiche
diese entsetzliche und entstellende Pest!
Wieder naht der Oktober,
jener Monat, in dem die katholische Welt das Rosenkranzgebet feiert. Es ist
Unser Wunsch, daß alles, was Wir im verflossenen Jahre diesbezüglich angeordnet
haben, auch jetzt in Geltung bleibe. Wir geben die Weisung, daß vom ersten Tag
des Oktober bis zum zweiten Tag des darauffolgenden November in allen Pfarrkirchen
und öffentlichen, der Allerseligsten Jungfrau geweihten Heiligtümern oder auch
in anderen Kirchen nach der Anordnung des Oberhirten wenigstens fünf Gesetze
des Rosenkranzes und die Litanei täglich gebetet werden. Wenn die Andacht
vormittags stattfindet, soll sie mit der heiligen Messe verbunden werden;
findet sie nachmittags statt, so ist das Allerheiligste zur Anbetung
auszusetzen und am Schluß der sakramentale Segen zu geben. Ferner wünschen Wir,
daß die Rosenkranzbruderschaften, wo die staatlichen Gesetze es erlauben, zum
öffentlichen Zeugnis der Religion in feierlicher Prozession durch die Straßen
gehen.
Weil Wir die himmlischen
Schätze der Kirche der christlichen Frömmigkeit nicht vorenthalten wollen,
erneuern Wir alle Ablässe, die Wir im vorhergehenden Jahre verliehen haben.
Allen, die an den bestimmten Tagen dem öffentlichen Rosenkranz beiwohnen und
Gebete nach Unserer Meinung verrichten, aber auch denen, die, aus einem
triftigen Grund verhindert, privat den Rosenkranz beten, gewähren wir jedesmal
einen Ablaß von sieben Jahren und sieben Quadragenen. Denen aber, die in der
erwähnten Zeit wenigstens zehnmal öffentlich in der Kirche oder aus einem
wichtigen Grund zu Hause diesen Bedingungen nachkommen, gewähren Wir nach dem
Empfang der heiligen Sakramente der Buße und des Altars einen vollkommenen
Ablaß aus dem Schatz der Kirche. Diesen vollkommenen Ablaß und Nachlaß der
Sündenstrafen gewähren Wir auch all denen, die am Rosenkranzfest selbst oder an
einem der nachfolgenden Tage beichten, kommunizieren und gleichfalls in einer
Kirche nach Unserer Meinung zu Gott und seiner allerseligsten Mutter beten.
Unsere väterliche Sorge
wollen Wir auch der Landbevölkerung zuwenden, die gerade im Oktober
landwirtschaftliche Arbeiten zu verrichten hat. Wir gestatten deshalb, daß
alles, was Wir eben angeordnet haben, zusammen mit den im Oktober zu
gewinnenden Ablässen auf die folgenden Monate November und Dezember übertragen
werden könne, je nachdem die Oberhirten dies für gut halten.
(Leo XIII. - Epistula Enzyklika "Superiore anno", 1884
Der Rosenkranz und die
Beharrlichkeit des Gebetes)
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