Im leoninischen Messproprium
wurde das Rosenkranzgebet innerhalb der drei Messorationen ganz konkret
namentlich erwähnt. In allen übrigen Teilen bestimmte die herkömmliche
marianische Liturgietradition die Texte. Anders war es beim Brevier. Die
Lesungen der zweiten Nokturn der Matutin waren der Geschichte und der
Gebetsweise des Rosenkranzes gewidmet. In der ersten Vesper wurde Maria als Rosenkranzkönigin
angerufen. Die zweite enthielt einen sechsstrophigen Rosenkranzhymnus, der wie
das Rosenkranzgebet selbst ganz christologisch ausgerichtet war. Wichtiger noch
als alle unmittelbaren Rosenkranznennungen (natürlich auch innerhalb der Orationen)
war die Grundthematisierung der Rosenkranzgeheimnisse in diesem Offizium.
Nachdem es wohl schon im
Spätmittelalter innerhalb des Dominikanerordens Votivmessen vom Rosenkranz
gegeben hat, wurde 1602 der Gebrauch einer solchen Votivmesse für den Predigerorden
durch Papst Clemens VIII. bestätigt. 1622 erfolgte die förmliche Approbation
durch die Ritenkongregation. Nach den Anfangsworten des Introitus trug diese
Messe die Bezeichnung "Salve radix sancta". Ihre drei Orationen, vor
allem das Gabengebet (die Oratio oblata, die damalige Oratio secreta), nahmen
in ganz konkreter Weise auf den Rosenkranz, ja auf die dominikanische
Rosenkranzbruderschaft Bezug. Dies erklärt wohl die äußerst restriktiv
gehandhabte Genehmigung für den Gebrauch dieses Messformulars außerhalb des
ersten dominikanischen Ordenszweiges.
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