„konzilsblog“ (Hervorhebungen
von mir):
Die Frage der Religionsfreiheit war keineswegs eine
theoretische Frage, sondern hatte einen praktischen, ja politischen Hintergrund.
So schrieb Kardinal Bea am 30.
August 1963 an Kardinal Döpfner im
Rahmen eines Briefes, in dem mehrere konzilsrelevante Themata angesprochen
wurden: „Man wird wohl bei den Vorgängen, wie sie augenblicklich in Süd-Vietnam
vorliegen, nicht mehr daran zweifeln können, dass ein Dekret über die Religiöse Freiheit heute am Platze
ist, sowohl für die Katholiken, als auch zum Schutz der Katholiken“.
Am 30. August 1963 wendet sich Kardinal Augustin Bea
brieflich an Kardinal Döpfner, da er an der Sitzung der
Koordinierungskommission vom 31. August 1963 nicht würde teilnehmen können. Er
teilt ihm seine Sorgen, nicht zuletzt betreffend das Dekret über die Religiöse
Freiheit mit.
In seiner Antwort vom 7. September 1963 teilt Döpfner
Bea in aller Kürze die Ergebnisse der Sitzung der Koordinierungskommission
hinsichtlich der Reihenfolge der Themen in der bevorstehenden Konzilssession
mit. „Das Dekret über die religiöse
Freiheit ist jedoch bis jetzt nicht auf die Tagesordnung gesetzt worden. Ich
glaube aber, dass Sie dies schon noch durchsetzen können“.
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