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Freitag, 6. September 2013

Das Dekret über die Religionsfreiheit

Auf den Seiten des „konzilsblog“ wurde und wird u. a. über das Konzilsdekret über die Religionsfreiheit berichtet. Demnach scheint es zunächst so gewesen zu sein, als sollte die Forderung nach Religionsfreiheit zugunsten der Katholiken ausgerufen werden. Freilich war am Ende des Konzils anderes zu lesen; und die Protagonisten waren Kardinäle deutscher Zunge.

„konzilsblog“ (Hervorhebungen von mir):

Die Frage der Religionsfreiheit war keineswegs eine theoretische Frage, sondern hatte einen praktischen, ja politischen Hintergrund. So schrieb Kardinal Bea am 30. August 1963 an Kardinal Döpfner im Rahmen eines Briefes, in dem mehrere konzilsrelevante Themata angesprochen wurden: „Man wird wohl bei den Vorgängen, wie sie augenblicklich in Süd-Vietnam vorliegen, nicht mehr daran zweifeln können, dass ein Dekret über die Religiöse Freiheit heute am Platze ist, sowohl für die Katholiken, als auch zum Schutz der Katholiken“.

Am 30. August 1963 wendet sich Kardinal Augustin Bea brieflich an Kardinal Döpfner, da er an der Sitzung der Koordinierungskommission vom 31. August 1963 nicht würde teilnehmen können. Er teilt ihm seine Sorgen, nicht zuletzt betreffend das Dekret über die Religiöse Freiheit mit.

In seiner Antwort vom 7. September 1963 teilt Döpfner Bea in aller Kürze die Ergebnisse der Sitzung der Koordinierungskommission hinsichtlich der Reihenfolge der Themen in der bevorstehenden Konzilssession mit. „Das Dekret über die religiöse Freiheit ist jedoch bis jetzt nicht auf die Tagesordnung gesetzt worden. Ich glaube aber, dass Sie dies schon noch durchsetzen können“.


Quellen hier und hier.


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