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Dienstag, 1. September 2015

Barmherzigkeit – Gültige Beichte bei FSSPX

"Eine abschließende Überlegung gilt den Gläubigen, die aus verschiedenen Gründen die von den Priestern der Bruderschaft St. Pius X. betreuten Kirchen besuchen. Dieses Jubiläumsjahr der Barmherzigkeit schließt niemanden aus. Von verschiedener Seite haben mir einige bischöfliche Mitbrüder vom guten Glauben und der guten sakramentalen Praxis dieser Gläubigen berichtet, allerdings verbunden mit dem Unbehagen, in einer pastoral schwierigen Situation zu leben. Ich vertraue darauf, dass in naher Zukunft Lösungen gefunden werden können, um die volle Einheit mit den Priestern und Oberen der Bruderschaft wiederzugewinnen. Bewegt von der Notwendigkeit, dem Wohl dieser Gläubigen zu entsprechen, bestimme ich in der Zwischenzeit in eigener Verfügung, dass diejenigen, die während des Heiligen Jahres der Barmherzigkeit das Sakrament der Versöhnung bei den Priestern der Bruderschaft St. Pius X. empfangen, gültig und erlaubt die Lossprechung von ihren Sünden erlangen."




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