"Eine abschließende Überlegung
gilt den Gläubigen, die aus verschiedenen Gründen die von den Priestern der
Bruderschaft St. Pius X. betreuten Kirchen besuchen. Dieses Jubiläumsjahr der
Barmherzigkeit schließt niemanden aus. Von verschiedener Seite haben mir einige
bischöfliche Mitbrüder vom guten Glauben und der guten sakramentalen Praxis
dieser Gläubigen berichtet, allerdings verbunden mit dem Unbehagen, in einer
pastoral schwierigen Situation zu leben. Ich vertraue darauf, dass in naher
Zukunft Lösungen gefunden werden können, um die volle Einheit mit den Priestern
und Oberen der Bruderschaft wiederzugewinnen. Bewegt von der Notwendigkeit, dem
Wohl dieser Gläubigen zu entsprechen, bestimme ich in der Zwischenzeit in
eigener Verfügung, dass diejenigen, die während des Heiligen Jahres der
Barmherzigkeit das Sakrament der Versöhnung bei den Priestern der Bruderschaft
St. Pius X. empfangen, gültig und erlaubt die Lossprechung von ihren Sünden
erlangen."
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