„Das Bewusstsein um die
Unterscheidung zwischen lässlicher Sünde und Todsünde ist für den einzelnen
Gläubigen von Bedeutung, da eine Todsünde vom Empfang der Eucharistie
ausschließt, während dies bei der lässlichen Sünde nicht der Fall ist. Während
also eine Todsünde unbedingt vor im Bußsakrament Gott bekannt werden muss,
bevor ein würdiger und berechtigter Kommunionempfang wieder möglich ist, ist
die lässliche Sünde zwar generell zu beichten, schließt jedoch nicht
unmittelbar vom Kommunionempfang aus.“
(Christoph Münch: Buße und
Eucharistie-Die Untrennbarkeit zweier Sakramente, UVK 1, 2014)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen