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Freitag, 21. März 2014

Sündenbewusstsein

„Das Bewusstsein um die Unterscheidung zwischen lässlicher Sünde und Todsünde ist für den einzelnen Gläubigen von Bedeutung, da eine Todsünde vom Empfang der Eucharistie ausschließt, während dies bei der lässlichen Sünde nicht der Fall ist. Während also eine Todsünde unbedingt vor im Bußsakrament Gott bekannt werden muss, bevor ein würdiger und berechtigter Kommunionempfang wieder möglich ist, ist die lässliche Sünde zwar generell zu beichten, schließt jedoch nicht unmittelbar vom Kommunionempfang aus.“

(Christoph Münch: Buße und Eucharistie-Die Untrennbarkeit zweier Sakramente, UVK 1, 2014)


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