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Dienstag, 14. Mai 2013

Wir sollen sterben wollen

Vor „dem Selbstmord für alle", warnt der Journalist und Publizist Andreas Krause Landt. Mit seinem brillant geschriebenen; weitsichtigen Essay: „Wir sollen sterben wollen - Warum die Mitwirkung am Suizid verboten werden muss", (…) stemmt er sich gegen die Wiederkehr der Euthanasie in neuem Gewand:

„Wir sind nicht die Ersten, die versuchen, dem Tod ein Schnippchen zu schlagen. Wir sind aber die Ersten die massenhaft von der Klippe springen sollen, und zwar plötzlich.

Auf einmal wird uns der Tod angepriesen, als ob er im Dutzend billiger wäre. Als ob es sich leichter stürbe, wenn wir uns früher dazu entschließen könnten. Als ob uns die Sterbehilfe nicht tot, sondern glücklich machen würde.“

„Offenbar würde es große, nicht vorhandene Mittel erfordern, die starken Jahrgänge der von 1950 bis 1970 Geborenen mit dem heute üblichen Standard bis in den natürlichen Tod zu begleiten und über die Jahre 2020 oder 2030 hinaus die Hälfte aller medizinischen Kosten für die letzten Lebensjahre aufzuwenden."

Bis 2050 drohe Deutschland „eine Finanzierungslücke von zwei Billionen Euro".

Angesichts dieses drohenden Notstands sei es angebracht, „über alternative Versorgungsformen zumindest nachzudenken", zitiert Landt einen Abgeordneten der Regierungskoalition.

Ende 2012 hatte Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die gewerbsmäßige Suizidhilfe unter Strafe gestellt werden sollte, der aber alle anderen Formen der Beihilfe aufgewertet und Ärzte und Pfleger in bestimmten Situationen straffrei gestellt hätte.

Sterbehilfe ist Euthanasie an Depressiven, (...) und womöglich bald an jedem, der dieser Gesellschaft noch irgendwie zur Last fällt", stellt Krause Landt klar.

 „Die organisierte Sterbehilfe wird nicht nur indirekt erlaubt; sie beantragt den Status der Gemeinnützigkeit und erhält ihn auch. Natürlich heißt die Sterbehilfe genauso wenig,Tötung auf Verlangen' wie sie ,Euthanasie' heißt. Sie heißt ,Sterbehiife', weil Tötung auf Verlangen strafbar ist und Euthanasie vorbelastet. Durch das Verbot der gewerblichen Sterbehilfe macht die private Sterbehilfe einen großen Schritt nach vorn, statt dass sie im Hinblick auf ihre Nähe zur Tötung auf Verlangen schlicht verboten würde."

(Aus: Stefan Rehder, „Das Verbrechen von morgen braucht keine Lager“, DT 54,2013)

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Andreas Krause Landt: Wir sollen sterben wollen. Warum die Mitwirkung am Suizid verboten werden muss. Edition Sonderwege. Manuscriptum Verlagsbuchandlung Thomas Hoof KG, Leipzig 2013, 200 Seiten, EUR 14,90

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