„Auf Befehl S. Heiligkeit
Papst Benedikis XV. ist die Angelegenheit der Höchsten Kongregation des Hl.
Offiziums vorgelegt worden, worauf die Kardinäle und Generalinquisitoren in
Sachen des Glaubens und der Sitten auf ihrer Vollversammlung am 20. März 1918
den ausdrücklichen Beschluß faßten: 'Die erwähnten Vorschriften, die wegen der
gegenwärtig umherschleichenden modernistischen Irrtümer erlassen worden waren,
sind zwar ihrer Natur nach zeitlich begrenzt und vorübergehend und konnten
deshalb nicht in den Codex des kanonischen Rechtes aufgenommen werden. Aus
anderen Gründen aber müssen sie in voller Kraft bleiben, bis der Apostolische
Stuhl in dieser Sache etwas anderes verfügt, weil das Gift des Modernismus
keineswegs aufgehört hat, verbreitet zu werden".
Am folgenden Donnerstag
desselben Monats und Jahres hat S. Heiligkeit in der regelmäßigen Audienz, die
er den H.H. Assessor (des Hl. Offiziums) gewährte, den vorgetragenen Beschluß
der Kardinäle mit seiner höchsten Autorität bekräftigt. Gegenteiliges steht
nicht im Wege.
Gegeben zu Rom im Gebäude
des Hl. Offiziums. am 22. März 1918, Aloisius Castellano, Notar".
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen