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Sonntag, 1. März 2015

Der Antimodernisten-Eid (7 von 7)

Eine Aufnahme in den Codex iuris canonici von 1918 erfolgte nicht. Der entsprechende Text des vom Hl. Offizium am 22. März 1918 veröffentlichten Dekretes lautet: „Im Codex des kanonischen Rechtes, der vom nächsten Pfingstfest an verpflichtende Kraft haben wird, werden die 'Consilia a vigilantia' und der Antimodernisteneid nicht erwähnt, von denen in der Constitutio 'Pascendi Dominici gregis' und im Motuproprio 'Sacrorum Antistitum' Papst Pius' X. die Rede ist. Deshalb war im Hinblick auf den Can. 6 Nr. 6 des kanonischen Rechtes die Frage erhoben worden, ob die Vorschriften, die sich auf die obengenannten Erlasse beziehen, nach dem kommenden Pfingstfest in Kraft bleiben oder nicht". (Im Can. 6 Nr. 6 wird gesagt, daß alle kirchlichen Gesetze, die im neuen Codex nicht ausdrücklich erwähnt sind, als aufgehoben zu gelten haben. Ausgenommen natürlich die Vorschriften der liturgischen Bücher.)

„Auf Befehl S. Heiligkeit Papst Benedikis XV. ist die Angelegenheit der Höchsten Kongregation des Hl. Offiziums vorgelegt worden, worauf die Kardinäle und Generalinquisitoren in Sachen des Glaubens und der Sitten auf ihrer Vollversammlung am 20. März 1918 den ausdrücklichen Beschluß faßten: 'Die erwähnten Vorschriften, die wegen der gegenwärtig umherschleichenden modernistischen Irrtümer erlassen worden waren, sind zwar ihrer Natur nach zeitlich begrenzt und vorübergehend und konnten deshalb nicht in den Codex des kanonischen Rechtes aufgenommen werden. Aus anderen Gründen aber müssen sie in voller Kraft bleiben, bis der Apostolische Stuhl in dieser Sache etwas anderes verfügt, weil das Gift des Modernismus keineswegs aufgehört hat, verbreitet zu werden".
Am folgenden Donnerstag desselben Monats und Jahres hat S. Heiligkeit in der regelmäßigen Audienz, die er den H.H. Assessor (des Hl. Offiziums) gewährte, den vorgetragenen Beschluß der Kardinäle mit seiner höchsten Autorität bekräftigt. Gegenteiliges steht nicht im Wege.

Gegeben zu Rom im Gebäude des Hl. Offiziums. am 22. März 1918, Aloisius Castellano, Notar".


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