NUR die organisierte,
also geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid
ist strafrechtlich verboten.
So ist die Entscheidung des Deutsche Bundestags
vom Freitag, dem 6. November 2015.
Rechtlich NICHT verboten,
sondern zulässig und erlaubt,
ist die
aktive Assistenz der Selbsttötung
durch nahestehende Personen,
die damit
den sogenannten „letzten Willen“
des Sterbenden (?) erfüllen
wollen, sollen oder können.
Gnade euch Gott!
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