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Montag, 9. November 2015

Gnade euch Gott!

NUR die organisierte, 
also geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid
ist strafrechtlich verboten.

So ist die Entscheidung des Deutsche Bundestags
vom Freitag, dem 6. November 2015.

Rechtlich NICHT verboten, 
sondern zulässig und erlaubt, 
ist die  
aktive Assistenz der Selbsttötung 
durch nahestehende Personen
die damit 
den sogenannten „letzten Willen“ 
des Sterbenden (?) erfüllen 
wollen, sollen oder können. 

Gnade euch Gott!



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