Dann dürften Ärzte und Angehörige straffrei das Einschläferungsmittel aufs Nachtkästchen stellen.
Eine gefährliche Alternative zu den Antidepressiva, die die meisten suizidwilligen Personen unter anderem bräuchten. Wer dann das Gift nicht mehr selbst einnehmen kann, wird klagen und wenig später wird den Ärzten erlaubt werden, aktiv und sicher mittels Spritze für den schnellen und frühzeitigen Tod zu sorgen. Wer den assistierten Suizid erlaubt, bekommt stets die aktive Sterbehilfe, die Euthanasie."
„Drei von vier Gesetzentwürfe wollen die Beihilfe zur
Selbsttötung erlauben.
Nur der Gesetzentwurf von Patrick Sensburg, Thomas Dörflinger und Hubert Hüppe (alle CDU) fordert, dass es strafbar ist, wenn man einem Dritten ein Tötungsmittel anbietet oder besorgt. Diese Strafbarkeit würde für alle gelten: Für Sterbehilfevereine, geschäftsmäßige Sterbehelfer (die man besser Tötungshelfer nennen sollte), Ärzte und Angehörige. Momentan gilt der Gesetzentwurf von Michael Brand (CSU), Kerstin Griese (SPD) und Michael Frieser (CSU) als mehrheitsfähig und als „Weg der Mitte“, doch diese Bezeichnung trügt. Denn der Entwurf von Brand/Griese/Frieser will die Beihilfe zum Suizid lediglich für Sterbehilfevereine oder für geschäftsmäßige Sterbehelfer verbieten. Jedoch wäre der assistierte Suizid den Ärzten und Angehörigen im „Einzelfall“ erlaubt. Ohne Nennung von Gründen. Die Entwürfe von Peter Hintze (CDU) und Renate Künast (Grüne) wollen ebenfalls eine grundsätzliche Freigabe der Tötungsbeihilfe."
Nur der Gesetzentwurf von Patrick Sensburg, Thomas Dörflinger und Hubert Hüppe (alle CDU) fordert, dass es strafbar ist, wenn man einem Dritten ein Tötungsmittel anbietet oder besorgt. Diese Strafbarkeit würde für alle gelten: Für Sterbehilfevereine, geschäftsmäßige Sterbehelfer (die man besser Tötungshelfer nennen sollte), Ärzte und Angehörige. Momentan gilt der Gesetzentwurf von Michael Brand (CSU), Kerstin Griese (SPD) und Michael Frieser (CSU) als mehrheitsfähig und als „Weg der Mitte“, doch diese Bezeichnung trügt. Denn der Entwurf von Brand/Griese/Frieser will die Beihilfe zum Suizid lediglich für Sterbehilfevereine oder für geschäftsmäßige Sterbehelfer verbieten. Jedoch wäre der assistierte Suizid den Ärzten und Angehörigen im „Einzelfall“ erlaubt. Ohne Nennung von Gründen. Die Entwürfe von Peter Hintze (CDU) und Renate Künast (Grüne) wollen ebenfalls eine grundsätzliche Freigabe der Tötungsbeihilfe."
„Die Frage, wie denn künftig ein Arzt oder Verwandter den
schnellen, schmerzfreien Tod organisieren soll, wird dabei totgeschwiegen.
Momentan ist in Deutschland das Einschläferungsmittel Pentobarbital, das bei
der Selbsttötung bei Exit in der Schweiz verwendet wird, nur zum Einschläfern
von Tieren erlaubt. Wenn also ab 6.11.2015 die Tötungsbeihilfe erlaubt sein
wird, muss in der Folge dann ganz klar auch das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
geändert werden. Der Gesetzentwurf von Sensburg/Dörflinge/Hüppe hätte aktuell
keine Chance."
Es sind nur noch wenige Tage Zeit bis zum 6.11.2015.
Jeder kann Emails oder Briefe schreiben.
Seine Freunde informieren.
Es gibt gute Seiten im Internet und viele Informationen.
– Telefonnummern und
Kontaktdaten findet man online.
– Man kann auch jeden
Abgeordneten kurz anrufen und die Inhalte der Anrufe werden den Abgeordneten
von ihren Sekretärinnen und Sekretären verlässlich mitgeteilt!
– Man kann einen Appell an den Abgeordneten des Wahlkreises
und/oder an wichtige Politiker in Berlin mit einem Appell für den Gesetzentwurf
der Sensburg-Dörflinger-Hüppe-Gruppe schicken!
Nur ein grundsätzliches Verbot der Tötungsbeihilfe durch
Vereine, Ärzte und Angehörige lässt unsere Gesellschaft auch künftig richtig
miteinander leben.
Die Engländer sagen: Care Not Killing!
Wir sagen: Helfen statt töten!
Nur der Gesetzentwurf von Sensburg-Dörflinger-Hüppe ist
richtig!
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