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Montag, 2. November 2015

Allerseelen - Sterbehilfe-Debatte: Entscheidung steht an

„Am 06. November legen die Abgeordneten im Deutschen Bundestag fest, ob sie sich bei der Neuregelung des § 217 StGB für oder gegen den assistierten Suizid, auch Tötungsbeihilfe genannt, entscheiden. 
Dann dürften Ärzte und Angehörige straffrei das Einschläferungsmittel aufs Nachtkästchen stellen. 
Eine gefährliche Alternative zu den Antidepressiva, die die meisten suizidwilligen Personen unter anderem bräuchten. Wer dann das Gift nicht mehr selbst einnehmen kann, wird klagen und wenig später wird den Ärzten erlaubt werden, aktiv und sicher mittels Spritze für den schnellen und frühzeitigen Tod zu sorgen. Wer den assistierten Suizid erlaubt, bekommt stets die aktive Sterbehilfe, die Euthanasie." 

Drei von vier Gesetzentwürfe wollen die Beihilfe zur Selbsttötung erlauben. 
Nur der Gesetzentwurf von Patrick Sensburg, Thomas Dörflinger und Hubert Hüppe (alle CDU) fordert, dass es strafbar ist, wenn man einem Dritten ein Tötungsmittel anbietet oder besorgt. Diese Strafbarkeit würde für alle gelten: Für Sterbehilfevereine, geschäftsmäßige Sterbehelfer (die man besser Tötungshelfer nennen sollte), Ärzte und Angehörige. Momentan gilt der Gesetzentwurf von Michael Brand (CSU), Kerstin Griese (SPD) und Michael Frieser (CSU) als mehrheitsfähig und als „Weg der Mitte“, doch diese Bezeichnung trügt.  Denn der Entwurf von Brand/Griese/Frieser will die Beihilfe zum Suizid lediglich für Sterbehilfevereine oder für geschäftsmäßige Sterbehelfer verbieten. Jedoch wäre der assistierte Suizid den Ärzten und Angehörigen im „Einzelfall“ erlaubt. Ohne Nennung von Gründen. Die Entwürfe von Peter Hintze (CDU) und Renate Künast (Grüne) wollen ebenfalls eine grundsätzliche Freigabe der Tötungsbeihilfe."

„Die Frage, wie denn künftig ein Arzt oder Verwandter den schnellen, schmerzfreien Tod organisieren soll, wird dabei totgeschwiegen. Momentan ist in Deutschland das Einschläferungsmittel Pentobarbital, das bei der Selbsttötung bei Exit in der Schweiz verwendet wird, nur zum Einschläfern von Tieren erlaubt. Wenn also ab 6.11.2015 die Tötungsbeihilfe erlaubt sein wird, muss in der Folge dann ganz klar auch das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) geändert werden. Der Gesetzentwurf von Sensburg/Dörflinge/Hüppe hätte aktuell keine Chance."

Es sind nur noch wenige Tage Zeit bis zum 6.11.2015.
Jeder kann Emails oder Briefe schreiben.
Seine Freunde informieren.
Es gibt gute Seiten im Internet und viele Informationen.
  Telefonnummern und Kontaktdaten findet man online.
  Man kann auch jeden Abgeordneten kurz anrufen und die Inhalte der Anrufe werden den Abgeordneten von ihren Sekretärinnen und Sekretären verlässlich mitgeteilt!
– Man kann einen Appell an den Abgeordneten des Wahlkreises und/oder an wichtige Politiker in Berlin mit einem Appell für den Gesetzentwurf der Sensburg-Dörflinger-Hüppe-Gruppe schicken!

Nur ein grundsätzliches Verbot der Tötungsbeihilfe durch Vereine, Ärzte und Angehörige lässt unsere Gesellschaft auch künftig richtig miteinander leben.
Die Engländer sagen: Care Not Killing!
Wir sagen: Helfen statt töten!

Nur der Gesetzentwurf von Sensburg-Dörflinger-Hüppe ist richtig!

Siehe Artikel

Siehe auch HIER




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