1. Gott kann sich nicht widersprechen; daher
kann der Heilige Geist heute nicht Entwicklungen der Lehre oder der Praxis
inspirieren, die im Gegensatz zu seinen früheren Eingebungen stehen.
2. Die göttliche
Offenbarung ist mit dem Tod des letzten Apostels endgültig abgeschlossen; daher
kann nicht einmal die Kirche noch der Papst etwas hinzufügen oder hinwegnehmen.
3. Der Kirche und dem Papst wurde nicht die
Offenbarung neuer Wahrheiten verheißen (geschweige denn von widersprüchlichen
Wahrheiten), sondern der göttliche Beistand zur Verkündigung der ein für
allemal geoffenbarten Wahrheit, oder im Fall möglicher lehrmäßiger
Streitigkeiten auf der Grundlage der göttlichen Offenbarung zu urteilen. Also
kann kein Papst dem widersprechen, was von jeher im ‚Glaubensschatz‘ enthalten
ist.
In der Dogmatischen Konstitution des I. Vatikanischen
Konzils Pastor aeterneus über die Kirche Christi heißt es: ‚Denn auch den
Nachfolgern Petri ist der Heilige Geist nicht verheißen, daß sie auf seine
Eingebung hin eine neue Lehre veröffentlichen sollten. Sie sollen vielmehr mit
seinem Beistand die durch die Apostel überlieferte Offenbarung, d.h. das
hinterlegte Glaubensgut, heilig bewahren und getreulich auslegen‘ (Dz. 1836).
4. Die
Unfehlbarkeit ist nicht bloß dem gegenwärtigen Papst verheißen, sondern den
Päpsten aller Zeiten; daher kann kein Papst ‚von heute‘ den Päpsten ‚von
gestern‘ widersprechen.
5. Die
Unfehlbarkeit gilt nicht nur für den Papst, sondern auch für die Gesamtkirche
(d.h. der Kirche aller Orte und aller Zeiten) (s. Vat. I., Dz.1839). Daher kann
kein Papst dem widersprechen, was in der Kirche immer, überall und von allen
geglaubt wurde (‚quod semper, quod ubique, quod ab omnibus creditum est.‘)
6. In einem
eventuellen Konflikt zwischen dem Papst von heute und den Päpsten von gestern,
zwischen dem Papst von heute und der Kirche aller Zeiten und aller Orte muß der
Katholik treu zu den Päpsten aller Zeiten und zum Glauben der allgemeinen
Kirche (in der Zeit und in der Ausdehnung) stehen, wie es der hl. Thomas lehrt
(S. Th. II II q. 2 art. 6 ad 3).
Diese elementaren Wahrheiten werden allen Katholiken durch
den ‚sensus fidei‘ und durch den gesunden Menschenverstand nahegelegt. ...
Wenn ein Papst, anstatt die geoffenbarte und in der Kirche
ständig gelehrte Wahrheit zu verkünden und zu bewahren, seinen eigenen,
persönlichen irrigen Meinungen folgt, die im Widerspruch zu dieser Wahrheit
stehen, dann handelt er nicht als Papst und kann keinen Gehorsam einfordern,
noch darf ihm Gehorsam geleistet werden.
(Quelle: Die :Neue Theologie‘, Amis de St. François de
Sales, ISBN: 3-905519-11-9, S. 155 ff.)
Anmerkung:
Die aufgezeigten Grenzen der päpstlichen Autorität gelten
natürlich analog auch für die Bischöfe!
Quelle: Alpha-Bound
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