„Wer die Eucharistie unter
dem Banner eines barmherzigen Gottes bejaht, gleichzeitig aber das Phänomen der
Sünde leugnet und in der Notwendigkeit der Buße die Gerechtigkeit Gottes
bestreitet, ist bereits der Gefahr erlegen, sich Gott nach den eigenen Wünschen
und Maßstäben gestalten zu wollen.
Gerade aus diesem Grunde
ist eine Aufweichung der herkömmlichen Regelung bezüglich der
Zulassungsvoraussetzungen zum Eucharistieempfang strikt abzulehnen.
Vielmehr sollte zukünftig
gerade das Bewusstsein des einzelnen Gläubigen um die eigene Sündhaftigkeit und
den rechten Umgang mit ihr im praktischen Vollzug des Bußsakraments gestärkt
werden, damit die Eucharistie würdig empfangen werden kann.“
(Christoph Münch: Buße und
Eucharistie-Die Untrennbarkeit zweier Sakramente, UVK 1, 2014)
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