Die Quellen dafür erhält sie aus dem Alten Testament, dem
Neuen Testament und aus der apostolischen Überlieferung. Über die Jahrhunderte
hinweg bis heute gehört es zum Glaubensgut der Kirche. In ihren Anordnungen und
überlieferten Gebräuchen, etwa beim Requiem, bei der Begräbnisfeier und bei
jedem Gedächtnis der Verstorbenen, aber auch in ihren uralten, ursprünglichen
Meßordnungen hören und erfahren wir es.
Schon in der Zeit der frühen Konzilien
wurde die Existenz des Fegfeuers bestätigt und als Glaubenslehre definiert;
etwa beim dritten und sechsten Konzil von Karthago, im vierten von Lateran-Konzil
und im Konzil von Trient. Das
letztere erklärte ausdrücklich,
„dass die im
Fegfeuer zurückgehaltenen
Seelen durch die Hilfeleistungen der Gläubigen, vorzüglich
aber durch das angenehme Opfer des Altares Erleichterung erhalten". - Es wird
jedem büßenden Sünder nach erhaltener Rechtfertigungsgnade die Schuld so
nachgelassen und die ewige Strafe so getilgt, dass keine zeitliche Strafe
zurückbleibt. Die Strafe wird entweder auf dieser Welt oder künftig im Fegfeuer
abgetragen werden müssen, ehe der Zugang zum Himmel offen steht.
JESUS, ich vertraue auf DICH. Amen. |
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