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Freitag, 10. Juli 2015

Das Fegfeuer ist in der Kirche bewiesen!

Die heilige katholische Kirche bezeugt die Existenz des Fegfeuers. 

Die Quellen dafür erhält sie aus dem Alten Testament, dem Neuen Testament und aus der apostolischen Überlieferung. Über die Jahrhunderte hinweg bis heute gehört es zum Glaubensgut der Kirche. In ihren Anordnungen und überlieferten Gebräuchen, etwa beim Requiem, bei der Begräbnisfeier und bei jedem Gedächtnis der Verstorbenen, aber auch in ihren uralten, ursprünglichen Meßordnungen hören und erfahren wir es.

Schon in der Zeit der frühen Konzilien wurde die Existenz des Fegfeuers bestätigt und als Glaubenslehre definiert; etwa beim dritten und sechsten Konzil von Karthago, im vierten von Lateran-Konzil und im Konzil von Trient. Das  letztere  erklärte  ausdrücklich,  „dass  die  im  Fegfeuer  zurückgehaltenen Seelen  durch  die Hilfeleistungen der Gläubigen, vorzüglich aber durch das angenehme Opfer des Altares Erleichterung erhalten". - Es wird jedem büßenden Sünder nach erhaltener Rechtfertigungsgnade die Schuld so nachgelassen und die ewige Strafe so getilgt, dass keine zeitliche Strafe zurückbleibt. Die Strafe wird entweder auf dieser Welt oder künftig im Fegfeuer abgetragen werden müssen, ehe der Zugang zum Himmel offen steht.

JESUS, ich vertraue auf DICH. Amen.


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