- einmal um den verfolgten und
festgenommenen Christen in der Verfolgung beizustehen
- und um Athanasius im
Arianismuskampf zu unterstützen.
Das Verhältnis von Kirche und
Mönchtum bedurfte einer Klärung.
Das Konzil von Chalcedon 451
stellte die Klöster unter die Jurisdiktion des Diözesanbischofs.
Diese Regelungen wurde unter Kaiser
Justinian (527-565) vervollständigt. Sie besagen, dass das eremitische Leben nur in Abhängigkeit von
einem Zönobium möglich sein sollte.
(Mitschrift der Vorlesungen,
Nikolaus Egender, Palästinensisches Mönchtum, Jerusalem 1980/81)
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